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Beglaubigte Übersetzungen

Als vom Oberlandesgericht Düsseldorf anerkannter Übersetzer für die Sprachen Deutsch, Spanisch und Portugiesisch bin ich ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen -auch bestätigte, bescheinigte oder amtliche Übersetzungen genannt- anzufertigen. Beglaubigte Übersetzungen fertige ich seit 2008 an. Während meiner bisherigen Laufbahn habe ich über 2.000 beglaubigte Übersetzungen geliefert. Ob Verträge, Unterlagen zur Eheschließung, Ausschreibungsverfahren im Ausland oder Anerkennung ausländischer Abschlüsse, bei mir sind Sie in guten Händen!

Brauchen Sie eine Apostille bzw. Überbeglaubigung für die Anerkennung der beglaubigten Übersetzung im Ausland noch dazu? Kein Problem! Ich kümmere mich darum. Wird die beglaubigte Übersetzung in Spanien eingereicht, ist keine weitere Formalität erforderlich, denn ich bin einer der wenigen Übersetzer in Deutschland, die vom spanischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit anerkannt sind. Darüber hinaus bin ich jeweils im spanischen und portugiesischen Generalkonsulat in Düsseldorf sowie in der mexikanischen Botschaft in Berlin als Übersetzer registriert.

Ich setze auf unkomplizierte Abläufe:

  1. Sie schicken mir das Dokument eingescannt oder gut abfotografiert per E-Mail an info@vilches.de.

  2. Ich unterbreite Ihnen ein Angebot.

  3. Sind Sie mit den Konditionen einverstanden? Dann gebe ich Ihnen meine Bankverbindung weiter, wenn Sie ein Privatkunde sind. Nach Zahlungseingang bzw. Vorlage des Überweisungsbelegs fange ich mit der Übersetzung an. Firmenkunden können erst nach der Lieferung bezahlen. Sind Sie mit den Konditionen nicht einverstanden, dann lösche ich selbstverständlich die von Ihnen übermittelte Vorlage unverzüglich. Denn Vertraulichkeit ist mir ein wichtiges Anliegen.

  4. Nach Fertigstellung bekommen Sie die beglaubigte Übersetzung als PDF vorab und dann an die von Ihnen gewünschte Adresse (auch im Ausland) zugeschickt.

Alternativ können Sie die beglaubigte Übersetzung persönlich abholen und bar bezahlen.

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Fachübersetzungen

Im Laufe der Jahre habe ich mich auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert. Als Enthusiast des Vertragsrechts, unersättlicher Leser der Wirtschaftspresse und Hobbybäcker übersetze ich besonders gerne aus den Bereichen Recht, Wirtschaft und Gastronomie. Fachbegriffe wie „Jahreshinzurechnungsbetrag“, „Kardinalpflichten“ oder „Mehlkochstück“ sind für mich keine Fremdwörter und stoßen auf ein fundiertes Fachwissen in meinen Arbeitssprachen. In neue Themen arbeite ich mich aber auch gerne mit Leidenschaft ein. Dazu gehören der regelmäßige Besuch von Fortbildungen und der kollegiale Austausch zur Qualitätssicherung meiner Arbeit.